Im Gegensatz zur Meldepflicht, welcher der AN jedenfalls und automatisch nachkommen muss, bedarf der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit der ausdrücklichen Aufforderung durch den AG im konkreten Fall.
Im Gegensatz zur Meldepflicht, welcher der AN jedenfalls und automatisch nachkommen muss, bedarf der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit der ausdrücklichen Aufforderung durch den AG im konkreten Fall.
