vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berichtigung gem § 293a BAO – Einkunftsart (Watzinger)

Watzinger27. LfgJuni 2014

1. Gesetzestext

§ 293a BAO idF FVwGG 2012, BGBl I 2013/14:

Verletzt die Angabe der Einkunftsart in der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a) eines Abgabenbescheides rechtliche Interessen der Partei (§ 78), so kann sie auf Antrag der Partei auch dann berichtigt werden, wenn eine Berichtigung nach § 293 nicht zulässig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!