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Bücher und Aufzeichnungen im In- und Ausland ab 30.12.2000 - § 131 Abs 1 BAO (Kirchmayr)

Kirchmayr25. LfgApril 2013

1. Gesetzestext

§ 131 Abs 1 BAO idF BGBl I 2000/142 ab 30.12.2000:

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