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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Formvorschriften für Aufzeichnungen – § 131 Abs 1 Z 1–6–BAO (Bauer)
Bauer
31. Lfg
Juni 2016
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
Praxis
1. Gesetzestext
§ 131 Abs 1 zweiter Unterabsatz BAO:
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