vorheriges Dokument
nächstes Dokument

20. Verjährung von Amtshaftungsansprüchen

Kind1. AuflMärz 2008

Die (behauptete) Verletzung der Entscheidungspflicht der Behörde löst den Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist ab jenem Zeitpunkt aus, ab dem für den Geschädigten erkennbar war, dass eine (positive) Entscheidung nicht getroffen wurde, obwohl diese pflichtgemäß zu treffen gewesen wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!