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19. Ungleiche Vertragskonditionen für gleichartige Leistungen

Kind1. AuflMärz 2008

Der Bestbieter hat kein Recht auf eine nachträgliche Vertragsanpassung, wenn sich später herausstellt, dass die Gebietskörperschaft wegen des dringenden Bedarfs bereit war, für gleiche Leistungen auch ein höheres Entgelt zu zahlen.

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