Auch ohne Zustellung des Abgabenbescheides an die einzelnen Wohnungseigentümer haben diese die Wassergebühren und Abwassergebühren zu zahlen.
Auch ohne Zustellung des Abgabenbescheides an die einzelnen Wohnungseigentümer haben diese die Wassergebühren und Abwassergebühren zu zahlen.
