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20. Kanalbenützungsgebühren ausgegliederter Unternehmen

Kind1. AuflMärz 2008

Kanalbenützungsgebühren sind auch dann dem Liegenschaftseigentümer und nicht der ausgegliederten Betriebsführungsgesellschaft vorzuschreiben, wenn ein vor Jahren gefasster Gemeinderatsbeschluss die Vorschreibung an einen anderen Abgabenschuldner vorsieht.

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