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15. Parteistellung von Gemeinden im Wasserrecht

Kind1. AuflMärz 2008

Im Zusammenhang mit einer wasserrechtlichen Bewilligung für Pumpversuche zur Erschließung von Thermalwasserquellen im Land Salzburg kommt Parteistellung nach § 102 Abs 1 lit d WRG all jenen Gemeinden zu, die durch das Vorhaben in der Versorgung ihrer Bewohner mit Trinkwasser beeinträchtigt werden können.

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