vorheriges Dokument
nächstes Dokument

14. Errichtung eines Radweges

Kind1. AuflMärz 2008

Die Errichtung eines Rad- und Wanderwegs mit kommerzieller Werbung auf den Plakaten entlang der Wege durch eine Gemeinde führt nicht zum Vorsteuerabzug; insbesondere handelt es sich hierbei - trotz der kommerziellen Nutzung - um eine öffentliche Verkehrsfläche, wobei sich die geplanten (wirtschaftlichen) Werbemaßnahmen von der (hoheitlichen) Radwegerrichtung eindeutig trennen lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!