Eine Betriebsanlagengenehmigung für einen dem § 112 Abs 3 GewO 1994 entsprechend beantragten Gastgarten kann hinsichtlich Lärm auch versagt werden.
Eine Betriebsanlagengenehmigung für einen dem § 112 Abs 3 GewO 1994 entsprechend beantragten Gastgarten kann hinsichtlich Lärm auch versagt werden.
