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8. Verkaufsstätten im Grünland

Kind1. AuflMärz 2008

Ein beträchtlich vom Hofverband entfernter Verkaufsstand zum Vertrieb von Urprodukten (hier: 25 km) kann für die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erforderlich und somit im Grünland zulässig sein.

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