Ein beträchtlich vom Hofverband entfernter Verkaufsstand zum Vertrieb von Urprodukten (hier: 25 km) kann für die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erforderlich und somit im Grünland zulässig sein.
Ein beträchtlich vom Hofverband entfernter Verkaufsstand zum Vertrieb von Urprodukten (hier: 25 km) kann für die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erforderlich und somit im Grünland zulässig sein.
