Laut IAS 12 sind grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen latente Steuerschulden zu bilanzieren. Latente Steueransprüche sind für sämtliche abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Ausmaß zu erfassen, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie verwendet werden können. Dies gilt auch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge. Von diesen Ansatzerfordernissen existieren nur wenige - im IAS 12 genau definierte - Ausnahmen.

