IAS 39 sieht die Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zu folgenden Kategorien vor: (a) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; (b) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte; (c) Kredite und Forderungen; (d) bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen. Die erste Gruppe - nämlich jene Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden untergliedert sich in Instrumente, die freiwillig dieser Kategorie zugeordnet werden, sowie in Instrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden.

