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IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben - Elektro- und Elektronikaltgeräte

Deloitte2. AuflDezember 2007

Walter Müller

Inkrafttreten: IFRIC 6 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Dezember 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

Anwendungsbereich und Inhalt

Mit der Richtlinie der Europäischen Union über Elektro- und Elektronik-Altgeräte („Waste Electrical and Electronic Equipment“/WE&EE), die das Einsammeln, die Behandlung, die Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Altgeräten regelt, ergab sich die Bilanzierungsfrage hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem eine Verbindlichkeit aufgrund der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ausgewiesen werden sollte. Die Richtlinie unterscheidet zwischen „neuen“ und „historischen“ Altgeräten sowie zwischen Altgeräten aus Privathaushalten und Altgeräten aus anderer Verwendung als in Privathaushalten. „Neue“ Altgeräte betreffen Geräte, die nach dem 13. August 2005 verkauft wurden. Alle vor diesem Termin verkauften Haushaltsgeräte sind „historische“ Altgeräte im Sinne der Richtlinie. Die EU Richtlinie wurde mit der Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl I Nr. 155/2004) und der darauf beruhenden Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO - BGBl II Nr. 121/2005) in österreichisches Recht umgesetzt.

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