Walter Müller
Inkrafttreten: IFRIC 7 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. März 2006 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Anwendungsbereich und Inhalt
IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern sieht vor, dass die Abschlüsse eines Unternehmens, das in der Währung einer Hochinflationswirtschaft berichtet, mit der Maßeinheit auszudrücken sind, die am Stichtag gilt. Vergleichszahlen für vergangene Perioden sind mit derselben Maßeinheit anzugeben. IFRIC 7 enthält Hinweise, wie ein Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung von IAS 29 verfahren soll, dies insbesondere hinsichtlich der latenten Steuern und der Vergleichszahlen.

