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VII. Festnahme im Finanzstrafverfahren

1. AuflApril 2012

Das FinStrG enthält der StPO stark ähnelnde Vorschriften betreffend die Zulässigkeit der Festnahme des Verdächtigen.833833 Vgl zu diesem Begriff § 75 FinStrG. Allerdings entspricht die Diktion weitestgehend jener der StPO idF vor dem Strafprozessreformgesetz 2004, was jedoch kaum inhaltliche Differenzen nach sich zieht und die - jedenfalls sinngemäße - Anwendbarkeit dieser Ausführungen auch für den Bereich des Finanzstrafrechtes erlaubt.

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