A. Rechtsgrundlage
1. Europol-Übereinkommen 1998
Das Europäische Polizeiamt Europol ist aktuell80 in der ehemals dritten Säule der Europäischen Union verankert. Es wurde 1998 durch ein völkerrechtliches Übereinkommen gegründet.81 In Österreich wurde das Europol-Übereinkommen 1998 vom Nationalrat genehmigt und anschließend im BGBl III 193/1998 veröffentlicht. Dieses - nach österreichischem Verfassungsrecht übliche - Verfahren zur Adoption völkerrechtlicher Verträge wurde auch im Zuge der Vertragsänderungen angewendet, die in den folgenden Jahren durch Ausweitungen der Befugnisse von Europol notwendig waren.82

