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III. Polizeiliche Kooperation auf Ebene der Europäischen Union: EUROPOL, das Europäische Polizeiamt

Demmelbauer1. AuflAugust 2011

A. Rechtsgrundlage

1. Europol-Übereinkommen 1998

Das Europäische Polizeiamt Europol ist aktuell8080 Zur Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für Europol in Form einer Verordnung auf der Grundlage des Reformvertrags von Lissabon Art 88 AEUV und den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Übergangsbestimmungen s Fazit IX. in der ehemals dritten Säule der Europäischen Union verankert. Es wurde 1998 durch ein völkerrechtliches Übereinkommen gegründet.8181 Primärrechtliche Grundlage Art 34 Abs 2 lit d EUV. In Österreich wurde das Europol-Übereinkommen 1998 vom Nationalrat genehmigt und anschließend im BGBl III 193/1998 veröffentlicht. Dieses - nach österreichischem Verfassungsrecht übliche - Verfahren zur Adoption völkerrechtlicher Verträge wurde auch im Zuge der Vertragsänderungen angewendet, die in den folgenden Jahren durch Ausweitungen der Befugnisse von Europol notwendig waren.8282 BGBl III 123/1998 idF BGBl III 122/2007.

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