A. Strafrechtliche Regelungskompetenzen der Europäischen Union
Um den Einstieg in die Thematik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen auf Ebene der Europäischen Union zu erleichtern, ist es wesentlich, sich den Aufbau und das Rechtsquellensystem der Europäischen Union in Erinnerung zu rufen. Eben diese Funktion sollen die folgenden Absätze erfüllen, nicht zuletzt, um das Problembewusstsein, das bereits in der Einleitung skizziert wurde, in einen überschaubaren praktischen Kontext zu übertragen. Zu diesem Zweck ist es unverzichtbar, auch auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einzugehen, da der bis vor kurzem noch geltende Drei-Säulen-Aufbau der Europäischen Union die Entwicklung der grenzüberschreituenden Strafverfolgung wesentlich beeinflusst hat.

