Der Entlastungsbeschluss soll im Recht der GmbH mit einer Wirkung verbunden sein, die die Geltendmachung von Ersatzansprüchen präkludiert. Im Gegensatz hiezu hat die Entlastung im Aktienrecht kraft gesetzlicher Anordnung in dieser Hinsicht keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Im Folgenden wird auf diese unterschiedlichen Wirkungen des Entlastungsbeschlusses gesondert eingegangen.

