Die Überprüfung der Durchsetzbarkeit einer Rechtsvorschrift bedarf der Klärung der mit ihr verbundenen verfahrensrechtlichen Fragen. Auch in diesem Zusammenhang zeigt sich, dass die Kodifikation der Entlastung lückenhaft ist bzw Fragen offen lässt, da der Gesetzgeber für gravierende Probleme keine Regelung vorgesehen hat. Zwar ist die Zuständigkeit, wer den Entlastungsbeschluss zu fällen hat, klar umrissen, doch sind die weiteren verfahrensrechtlichen Fragen, die die Entlastung betreffen, keiner ausdrücklichen Regelung zugeführt worden; sie lassen sich auch durch eine Analogie zu anderen Gesetzesbestimmungen nicht abschließend beantworten.

