Nicht nur branchen- und unternehmensintern, sondern auch medial sorgen knappe Mehrheiten für den Entlastungsbeschluss für Aufsehen, Missmut und Erklärungsbedarf. Besonders heikel ist aber der Umgang mit einer gar nicht erteilten Entlastung, also wenn der Entlastungsantrag nicht die notwendige Mehrheit erreicht. Sie ist zwar oft im Vorhinein absehbar, weil in den meisten solcher Fälle die den Ausschlag für diese Entscheidung bildenden Gründe bereits vor Beschlussfassung für Diskussionen gesorgt haben; sie ist aber ein sehr deutliches Zeichen für das Vorhandensein von Unzufriedenheit mit dem Entlastungswerber.

