Im Zuge grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs kommt es regelmäßig zu Vertragsverhandlungen zwischen Parteien, die unterschiedliche Sprachen sprechen und verschiedenen Rechtskulturen angehören. Solche Vertragsverhandlungen können im Vergleich zu „innerstaatlichen“ Vertragsverhandlungen mit besonders hohen Vorbereitungskosten verbunden sein. Schütz weist in diesem Zusammenhang vor allem auf Kosten für eine Anreise zu einem entfernten Verhandlungsort, für eine Übersendung von Schriftstücken oder für eine Übersetzung fremdsprachiger Dokumente hin.996 Ebenso ist aber an Kosten für einen zusätzlichen ausländischen Rechtsbeistand zu denken, der bereits in der Verhandlungsphase hinzugezogen wird.

