9.1. Umfang des Trennungsunterhalts – die „ehelichen Lebensverhältnisse“
Der Umfang des Trennungsunterhalts (der Unterhaltsbedarf) bestimmt sich grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie der nacheheliche Unterhalt, va was die Anwendung der verschiedenen Unterhaltsberechnungsmethoden (Anrechnungs-, Differenz-, Additionsmethode) anlangt.1015

