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4 Die Auflösung des Bestandvertrags durch den Insolvenzverwalter

1. AuflMai 2014

4.1 Allgemeines und Überblick

In den vorigen Kapiteln wurde dargelegt, dass die insolvenzspezifische Modifikation des Vertragsrechts nicht nur grundsätzlich zulässig,269269 Zur Einschränkung der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit vgl Abschnitt 2.2. sondern im Rahmen der Aufgaben des Insolvenzrechts auch notwendig ist.270270 Vgl Abschnitte 3.1 und 3.3. Festgehalten wurde auch, dass bei Eingriffen in die Vertragstreuepflicht zwischen der Rechtsposition des Insolvenzschuldners und jener des Vertragspartners zu unterscheiden ist.271271 Siehe Abschnitt 3.3. Obwohl jene Normen, welche die Festigkeit von Verträgen auf Seiten des Insolvenzschuldners herabsetzen (das sind für Bestandverträge insbesondere §§ 23 und 24 IO sowie subsidiär § 21 IO), bereits umfassend aufgearbeitet wurden,272272 Ausführlich etwa Gamerith in Bartsch/Pollak/Buchegger, Insolvenzrecht4 I §§ 21, 23 und 24 KO jeweils Rz 1 ff; Oberhammer in Konecny/Schubert, Kommentar §§ 23 und 24 KO jeweils Rz 1 ff; Rathauscher, Bestandrechte 1 ff; Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Kommentar § 21 KO Rz 1 ff. ist im gegebenen Zusammenhang zumindest eine grobe Skizzierung dieser Bestimmungen (aufgrund ihres Zusammenspiels mit den im Anschluss zu behandelnden §§ 25a, 25b Abs 2 und § 12c IO) geboten.

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