3.1 Allgemeines und Überblick
Im vorigen Kapitel wurden unter anderem die Beendigungsmöglichkeiten für Bestandverträge nach allgemeinem Zivilrecht dargestellt. In der Insolvenz eines der Bestandvertragspartner sind allerdings neben den Interessen228 des nicht insolventen Vertragspartners auch die Interessen zahlreicher weiterer von der Insolvenz betroffener Dritter zu beachten: So sorgen sich etwa die (übrigen) Gläubiger um die Einbringlichkeit ihrer Forderungen,229 die Vertragspartner des Unternehmers hoffen durchwegs auf den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens, Arbeitnehmer bangen um ihre Arbeitsplätze und der Staat fürchtet um Wirtschaftsleistung und Steuereinnahmen. Diese plötzliche Verschiebung der berücksichtigungswürdigen Interessen hat zur Folge, dass in der Insolvenz eines Vertragspartners andere Regeln zur Behandlung von Vertragsverhältnissen gelten (müssen), als das nach allgemeinem Zivilrecht der Fall ist.

