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3 Die Sanierung im Insolvenzverfahren

1. AuflMai 2014

3.1 Allgemeines und Überblick

Im vorigen Kapitel wurden unter anderem die Beendigungsmöglichkeiten für Bestandverträge nach allgemeinem Zivilrecht dargestellt. In der Insolvenz eines der Bestandvertragspartner sind allerdings neben den Interessen228228 Etwa an der bestmöglichen Befriedigung seiner Forderung, an der Sanierung seines Vertragspartners und Aufrechterhaltung des Vertrags; möglicherweise aber auch an der Vertragsbeendigung. des nicht insolventen Vertragspartners auch die Interessen zahlreicher weiterer von der Insolvenz betroffener Dritter zu beachten: So sorgen sich etwa die (übrigen) Gläubiger um die Einbringlichkeit ihrer Forderungen,229229 Vgl zum viel beschworenen Gläubigerwettlauf etwa Brehm in FS Jelinek 26; Deixler-Hübner, Privatkonkurs2 Rz 2; Dellinger/Oberhammer, Insolvenzrecht2 Rz 8; Smid, Grundzüge4 § 1 Rz 18 f. die Vertragspartner des Unternehmers hoffen durchwegs auf den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens, Arbeitnehmer bangen um ihre Arbeitsplätze und der Staat fürchtet um Wirtschaftsleistung und Steuereinnahmen. Diese plötzliche Verschiebung der berücksichtigungswürdigen Interessen hat zur Folge, dass in der Insolvenz eines Vertragspartners andere Regeln zur Behandlung von Vertragsverhältnissen gelten (müssen), als das nach allgemeinem Zivilrecht der Fall ist.

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