vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Monitor (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

3.1 Anforderungen/Aufgaben

Der Monitor hat die Kommunikation zwischen Sponsor und klinischem Prüfer herzustellen und bildet somit ein Bindeglied. Diesbezüglich muss der Monitor jene Qualifikation aufweisen, die ihm eine fachkundige Betreuung der klinischen Prüfung ermöglicht (§ 33 AMG). Zu den Aufgaben des Monitors zählen Prüfarztbesuche zu Beginn, im Laufe und nach Beendigung der Studie, um die Eignung des Prüfers sowie des Prüfzentrums für die Abhaltung der klinischen Prüfung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat der Monitor einen Monitorbericht zu verfassen, der Aufschluss darüber gibt, ob die Prüfstelle über ausreichend Platz, Einrichtungen und Ausrüstung für die Durchführung der klinischen Studie verfügt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!