vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Präklinische Phase (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

Das Vorliegen von präklinischen Prüfungsergebnissen, worunter ua physikalische, chemische, pharmazeutische und (leider zumeist am Tier gewonnene) pharmakologische und toxikologische Daten zählen, ist für die Aufnahme von klinischen Prüfungen erforderlich (§ 28 Z 2 und 3 AMG). Nichtklinische Prüfungen werden unter keinen Umständen am Menschen durchgeführt (vgl § 2 Abs 12 AMG). Präklinische Prüfungen sind nach den Good Laboratory Principles (GLP) Guidelines durchzuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!