Es ist zu bemängeln, dass ethische Erwägungen in die Beurteilung und den Abwägungsprozess, ob gewisse medizinische Forschungspraktiken zuzulassen sind, nur spärlich miteinfließen. Ein Mangel an ethischen Überlegungsansätzen ist speziell im Betätigungsfeld der Medizin und medizinischen Forschung nicht zu befürworten. Hingegen dürfen die beiden Normensysteme Ethik und Recht aufgrund ihrer jeweiligen Eigenständigkeit nicht in einen Topf geworfen werden und vom Anwender nicht als überschneidende Materien qualifiziert werden.

