An erster Stelle einer kartellrechtlichen Analyse von marktmachtmissbräuchlichen Praktiken steht die Abgrenzung des relevanten Markts. Sie ist – wie sich zeigen wird – der Prüfung der Marktbeherrschung bzw der konkreten missbräuchlichen Praktik des Unternehmens logisch vorgelagert. Daher werden auch in der vorliegenden Untersuchung zuerst die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen der Marktabgrenzung behandelt; es folgt eine Analyse, inwiefern und warum im untersuchten Kontext von diesen generellen Wertungen abzugehen ist. Hierfür sollen zuerst Märkte, deren Güter durch die in Punkt 2.1. erläuterten Eigenschaften charakterisiert sind, beschrieben werden, bevor mehrseitige Märkte eine nähere Betrachtung erfahren.

