Bevor es zu einer Untersuchung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Geschäftspraktiken in der Internetökonomie kommen kann, ist es notwendig, den Untersuchungsgegenstand genauer zu umschreiben. Um den aktuelle Verfassung der Internetökonomie zu beschreiben, wurde schon im frühen neuen Jahrtausend der Begriff des Web 2.0 geprägt, welcher forthin als Schlagwort verwendet wird. Das Web 2.0. beinhaltet laut O’Reilly eine neue Form von Geschäftsmodellen und Softwaredesign, welche einen Bruch mit der bisherigen digitalen Ökonomie darstellt: Das Web wird als Plattform aufgefasst, auf der verschiedene Anwender zusammentreffen, was neuartige Geschäftsformen ermöglicht.5 Besondere Wichtigkeit kommt dabei Daten als Ressource zu.

