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9.8. Ermittlung von Bandbreiten

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

Statistisch wird Risiko stets mittels Verteilungen dargestellt. Verteilungen besitzen ihrerseits zwei zentrale Parameter, nämlich irgendeinen Zentral-(Mittel-)wert sowie eine Streuungsgröße (Standardabweichung bzw. Varianz). Nur durch diese zwei Werte ist eine Verteilung definiert und nur damit kann Risiko kommuniziert werden. Eine Risikokommunikation lediglich vermittels einer einzigen (wenngleich rechnerisch verminderten) Zahl ist daher unmöglich, ein solcher Versuch daher unsinnig. Für den Anwendungsbereich der Unternehmensbewertung folgt daraus, dass stets Bandbreiten (Ober- bzw. Untergrenzen; minimale bzw. maximale Szenarien) ermittelt werden müssen. Die Ursache für diesen systematischen Fehler im Großteil der Literatur muss wohl darin gesehen werden, dass der Begriff „Risiko“ der Investitionsrechnung (zinssatzbedingte Reduktionen bei der Barwertermittlung) mit dem Begriff „Risiko“ der empirischen Kapitalmarktforschung (hier insb. Volatilitäten) vermischt wurde. Bei weniger vereinfachter Betrachtung müßte in diesem Kontext auch akzeptiert werden, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um (empirisch messbares) Risiko, sondern vielmehr um Unsicherheit (empirische Verteilungen können nicht ermittelt werden bzw. sie können nicht als in der Zukunft gleichbleibend oder auch nur ähnlich unterstellt werden) handelt. Denn wer hätte je davon gehört, dass sich Marktteilnehmer um empirische Werte kümmern, wenn sie einen Geschmackswandel vollziehen, oder dass technische Innovationen in Koordination mit historisch ermittelten Renditen zustande kommen? Da diese Erkenntnis allerdings den Todesstoß für statische, auf vereinfachten mathematischen Gleichungen fußende Beschreibungs- und Entscheidungsmodelle bedeuten würde, wird sie von denjenigen Fachspezialisten, deren Vorstellungskraft sich in der Oberstufenalgebra erschöpft auch konsequent negiert bzw. ignoriert.

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