Das europäische Gesellschaftsrecht ist durch einige spezifisch europäische Gesellschaftsformen charakterisiert, die auf europäischer Ebene neu geschaffen wurden, aber nur für ganz beschränkte Zwecke zu grenzüberschreitenden Aktivitäten zur Verfügung stehen. Im Übrigen müssen Gesellschaften nach einem der nationalen Gesellschaftsrechte gegründet werden.

