1. Konzernrecht
Fall 33: Zum F-Konzern gehören die S-Werke und die F-GmbH. Die F-GmbH macht gegen die U-GmbH eine Forderung in Höhe von 56.000 € geltend. Die U-GmbH ihrerseits hat gegen die S-Werke eine Forderung von 56.000 € und möchte nun mit dieser gegen die Forderung der F-GmbH aufrechnen, da sie ihrer Ansicht nach die beiden zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse mit dem F-Konzern abgeschlossen hat. Ist die Aufrechnung möglich?1

