Fall 28: Die Elektronix AG unterhält lebhafte Geschäftsbeziehungen zu einem ausländischen rassistischen Regime. Eine Liga für Menschenrechte erwirbt daraufhin einige Aktien der Bank, um in Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte den Abbruch dieser Geschäftsbeziehungen durchzusetzen. Welche Wege sind der Liga hierzu eröffnet?

