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Kap 14. Sonstige Rechtsformen

Roth/Fitz2. AuflSeptember 2006

1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Fall 24: A erhält von mehreren Geschäftsinhabern durch deren gemeinsamen „Sprecher“ B den Auftrag zur Montage und Demontage einer Weihnachtsbeleuchtung in einem Einkaufszentrum. Dieser Auftragserteilung haben sämtliche Inhaber zugestimmt. B beauftragt A zusätzlich mit der Durchführung von Reparaturen an der Beleuchtung. In der Folge wurde der Rechnungsbetrag für die Montage und Demontage von den einzelnen Unternehmern anteilig überwiesen, der Betrag für die Reparatur ist ausständig. A möchte nun B für diesen Betrag in Anspruch nehmen. Mit Aussicht auf Erfolg?11Vgl OGH RdW 1998, 745.

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