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Kap 13. Die KG vor der Firmenbucheintragung

Roth/Fitz2. AuflSeptember 2006

1. Die Bedeutung der Firmenbucheintragung im Kommanditrecht

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Die Firmenbucheintragung ist wie bei der OG für das Entstehen der Rechtsform konstitutiv (§ 123 Abs 1 mit § 161 Abs 2 UGB). Vor Eintragung ist die KG daher Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für sie gilt allerdings die haftungsrechtliche Sonderbestimmung des § 176 Abs 1 S 1. Dazu sogleich. Ansonsten gilt auch hier für die Vorgesellschaft die Regelung des § 123 Abs 2 UGB.

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