Fall 19: I, Inhaber einer Werbeagentur, nimmt seine langjährigen Angestellten A und B als Kommanditisten auf, wobei er ihnen die Hälfte der Kommanditeinlage schenkungsweise zuwendet. Er behält sich aber das Recht vor, die beiden jederzeit nach seinem Belieben „hinauszukündigen“, die Abfindung soll in diesem Fall 50% des Buchwertes betragen und in 15 gleichen Jahresraten (bei 6%iger Verzinsung des Restbetrags) auszuzahlen sein.

