Fall 17: Der Gesellschaftsvertrag der X-OG lässt Beschlüsse einschließlich Änderungen des Gesellschaftsvertrags mit Zustimmung von drei Vierteln des Gesellschaftskapitals zu. Die Gesellschaftermehrheit möchte den Vertrag dahingehend ändern, dass künftig die Abstimmung in Versammlungen nach Köpfen der anwesenden Gesellschafter erfolgt.
B ist der Ansicht, dass für diese Vertragsänderung Einstimmigkeit notwendig ist. Zu Recht?1

