vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Das Gleichbehandlungsgesetz

Thöny2. AuflOktober 2007

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen fand im Gleichbehandlungsgesetz von 1979 eine Regelung. Gegenstand war jedoch zunächst nur die Entgeltfestsetzung.8282Dies erhellt auch aus dem Gesetzestitel „Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann bei Festsetzung des Entgelts“. Als Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes wurde jede benachteiligende Differenzierung ohne sachliche Rechtfertigung normiert. Es wurden Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet. Im Gesetz waren jedoch keinerlei Sanktionen bei einer Verletzung vorgesehen, die Kommissionen konnten lediglich die Verletzung feststellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!