Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen fand im Gleichbehandlungsgesetz von 1979 eine Regelung. Gegenstand war jedoch zunächst nur die Entgeltfestsetzung.82 Als Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes wurde jede benachteiligende Differenzierung ohne sachliche Rechtfertigung normiert. Es wurden Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet. Im Gesetz waren jedoch keinerlei Sanktionen bei einer Verletzung vorgesehen, die Kommissionen konnten lediglich die Verletzung feststellen.