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2. Pflegefreistellung im Krankheitsfall

Lindmayr1. AuflOktober 2006

343
Nach § 16 Abs 1 Z 1 AngG besteht ein Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn der Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstverhältnisses wegen

der notwendigen Pflegeeines im gemeinsamen Haushalt lebenden,

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