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1. Allgemeine Grundlagen

Lindmayr1. AuflOktober 2006

330
Wie lautet die gesetzliche Regelung?

Die Pflegefreistellung ist in § 15 bis § 18 UrlG gesetzlich geregelt. Gemäß § 16 Abs 1 UrlG hat ein Arbeitnehmer, der nach Antritt des Arbeitsverhältnisses an der Arbeitsleistung

wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen oder

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