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2.1. Notwendige Pflege

Lindmayr1. AuflOktober 2006

344
Wann ist die Pflege notwendig?

Die Pflege des im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen durch den betroffenen Arbeitnehmer muss nach dem Gesetzestext notwendig sein. Die Notwendigkeit bezieht sich sowohl auf den erkrankten nahen Angehörigen (Pflegebedürftigkeit), als auch auf die Vornahme der Pflege (Betreuung) gerade durch einen bestimmten Arbeitnehmer.

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