Stellt ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers wegen Krankheit oder Arbeitsunfall fest, hat er in der Krankenstandsbestätigung auch Angaben über die (voraussichtliche) Dauer des Krankenstandes zu machen. Dabei ist er auf allgemeine und persönliche Erfahrungswerte über die Dauer des Heilungsprozesses der jeweils zu behandelnden Krankheit angewiesen, ohne jedoch bereits im Vorhinein sagen zu können, ob der Heilungsverlauf im konkreten Fall diesem allgemeinen Schema entsprechend verlaufen wird.

