Die allgemeine Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall den Arbeitgeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wurde bereits in Kap. B.3. Rz 67 ff, ausführlich behandelt. An dieser Stelle wird nunmehr auf weitere Meldepflichten des Arbeitnehmers während eines Krankenstandes eingegangen. Muss dem AG der Aufenthaltsort im Krankenstand gemeldet werden?

