Entstehen beim Arbeitgeber Bedenken, ob sich ein Arbeitnehmer, der sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat, zu Recht im Krankenstand befindet, oder wurde ihm ein Verhalten des Arbeitnehmers bekannt, dass geeignet scheint, die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu verzögern, wird er als ersten Schritt wohl die Vorlage einer ärztlichen Krankenstandsbestätigung verlangen. Auch bei Vorliegen einer vom Arzt ausgestellten Krankenstandsbestätigung kann der Arbeitgeber aber den Beweis antreten, dass der Arbeitnehmer dennoch bezüglich seiner konkreten Tätigkeiten arbeitsfähig gewesen wäre (siehe bereits unter Rz 95).

