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17. Verfall und Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Kraft1. AuflOktober 2004

Wann verjähren Schadenersatzansprüche im Allgemeinen?

Nach allgemeinem Zivilrecht verjähren Schadenersatzansprüche nach 3 Jahren. Diese Frist gilt grundsätzlich auch für Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis.

Für bestimmte Fälle gibt es spezielle Verjährungs- und Verfallfristen, durch die Schadenersatzansprüche bereits früher verjähren bzw verfallen können. Zu erwähnen sind hier folgende Sondervorschriften:

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