Wann verjähren Schadenersatzansprüche im Allgemeinen?
Nach allgemeinem Zivilrecht verjähren Schadenersatzansprüche nach 3 Jahren. Diese Frist gilt grundsätzlich auch für Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis.
Für bestimmte Fälle gibt es spezielle Verjährungs- und Verfallfristen, durch die Schadenersatzansprüche bereits früher verjähren bzw verfallen können. Zu erwähnen sind hier folgende Sondervorschriften:

