Wie sind Schadenersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer lohnsteuerlich zu behandeln?
Leistet ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer Schadenersatz, ist hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung zu unterscheiden:
Ersatzleistungen, die der Arbeitgeber unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens erbringen muss (Risikohaftung), sind als lohnwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen (VwGH 16. 3. 1989, 89/14/0056; Sailer I, Seite 463 f). Es liegt somit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Die Besteuerung hat als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG zu erfolgen.
