Sind durch Drohung „erzwungene“ Anerkenntnisse wirksam?
Die Drohung mit einer Strafanzeige, um ein Anerkenntnis über den vom Bedrohten angerichteten Schaden zu erlangen, ist zwar zulässig, soweit nicht ein unverhältnismäßiger Vorteil erlangt oder ein damit nicht zusammenhängender Anspruch durchgesetzt werden soll.

