Ist eine Haftung bereits vor Dienstantritt möglich?
Bereits vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bestehen zwischen den Verhandlungspartnern Schutz- und Sorgfaltspflichten, die zu Haftungsfolgen führen können.
Beispiel:
Ein Stellenbewerber legt beim Vorstellungstermin in der Alpha GmbH Zeugnisse und Dokumente im Original vor, die der Personalchef durch seine Sekretärin kopieren lässt. Während des Kopierens geht der Lichtbildausweis des Bewerbers verloren.

